Berufsunfähigkeitsversicherung: Schüler, Studenten, Azubis und Hausfrauen/-männer

Um ein Anrecht auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente zu haben, muss im Regelfall eine Mindestversicherungszeit von fünf Jahren der Erwerbsunfähigkeit vorausgehen, von denen mindestens drei Jahre Pflichtbeitragszahlungen belegt sein müssen. Das bedeutet für Schüler, Studenten, Auszubildende und viele Hausfrauen/-männer, dass sie im Falle der Berufsunfähigkeit keine Ansprüche auf Leistungen haben und damit die finanzielle Absicherung fehlt. Die private Berufsunfähigkeitsversicherung ist deshalb umso wichtiger.

Die Alte Leipziger hat ab 2012 neue Regelungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung für die oben genannten Gruppen eingeführt und damit den Versicherungsschutz verbessert. Fortan gelten folgende Regelungen:

Schüler:

Mindestalter: Zehn Jahre

als berufsunfähig gilt, wer nicht in der Lage ist, die angefangene Ausbildung fortzuführen

monatliche Höchstrente: 1000 Euro (Oberstufe: 1500 Euro)

Bezugsdauer: begrenzt bis zum 67. Lebensjahr

Auszubildende:

als berufsunfähig gilt, wer nicht in der Lage ist, die angefangene Ausbildung fortzuführen

sind 50% der Ausbildungszeit absolviert, ist bereits die berufliche Qualifikation, die nach dem Abschluss erreicht wird, für die konkrete Verweisung ausschlaggebend

monatliche Höchstrente: 1500 Euro

Bezugsdauer: entsprechend den Regelungen für die angestrebte Berufsgruppe

Studenten:

versichert ist die akademische Ausbildung

sind 50% des Studiums absolviert, ist bereits der Ausbildungsstand, der nach dem Abschluss erreicht wird, für die konkrete Verweisung ausschlaggebend

monatliche Höchstrente: 2000 Euro (1000 Euro bei Lehramt, Musik, Sport oder künstlerischen Fächern)

Bezugsdauer: begrenzt bis zum 67. Lebensjahr (63 Jahre bei Lehramt, Musik, Sport oder künstlerischen Fächern)

Hausfrauen/-männer:

als berufsunfähig gilt, wer nicht mehr in der Lage ist, die Tätigkeit als Hausfrau/-mann auszuführen

monatliche Höchstrente: 1500 Euro

Bezugsdauer: begrenzt bis zum 67. Lebensjahr

Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung empfiehlt sich für junge Menschen aufgrund der niedrigen Beiträge, die erzielt werden können. Die Ausbaugarantie ermöglicht eine Erweiterung des Versicherungsschutzes bei Berufseintritt, ohne Gesundheitsprüfung. Wer sich frühzeitig absichert, kann deshalb sehr günstige Konditionen erzielen.