Berufsunfähigkeitsversicherung: Wichtige Infos rund um die Antragstellung

Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchte, sollte schon bei der Antragstellung nicht nur auf das Kleingedruckte achten. (Bildquelle: I-vista / pixelio.de)

Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchte, sollte schon bei der Antragstellung nicht nur auf das Kleingedruckte achten. (Bildquelle: I-vista / pixelio.de)

Rund um einen Versicherungsantrag für eine Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es zunächst folgendes zu beachten:

  • Der zukünftige Versicherungsnehmer kann die monatliche Höhe der Berufsunfähigkeitsrente festlegen. Auch steht es ihm offen, ob er sich eine Dynamik wünscht, mit welcher eine stetige Erhöhung des Beitrages und damit der BU-Rente einhergeht.
  • Unbedingt sollte man ein Auge auf die Verweisungsklauseln werfen. Diese legen fest, ob und unter welchen Bedingungen die Versicherung im Falle einer Berufsunfähigkeit zahlen muss. Mehr Informationen hierzu lassen sich in den Versicherungsbedingungen der jeweiligen Versicherer finden.

Verweisungsklausel im Detail: Keine Zahlung bei vergleichbarem Job

Eine der Verweisungsklauseln beinhaltet, dass die Versicherung ihrem Klienten einen anderen, aber gleichwertigen Beruf zuweisen darf, wenn der ursprünglichen Tätigkeit wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr nachgegangen werden kann.

Auf diese Weise kann die Versicherung um eine Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente herumkommen. Jedoch muss es nachweislichen einen äquivalenten Job geben. Auch ist eine Verweisung nicht rechtens, wenn das Einkommen eindeutig geringer als im alten Job ausfällt.

Bezüglich der Verweisbarkeit wird wie folgt unterschieden:

Abstrakte Verweisbarkeit Konkrete Verweisbarkeit
•         Verweisung auf eine zu den Kenntnissen passende Tätigkeit, die den Lebensstandard aufrecht erhalten kann

•         keine Respektierung der Tatsache, dass der Beruf bei Antragsstellung nicht ausgeübt wird

•         Verweisung auf nicht konkret ausgeführte Tätigkeit

•         Freiwilligkeit des Versicherungsnehmers

•         unaufgeforderte Ausübung eines Berufes, der zu den Fähigkeit passt und den Lebensstandard wahrt

•         Versicherer weist auf Tätigkeit hin und muss nicht zahlen

Höhe des Beitragssatzes

Der monatliche Beitrag für die Berufsunfähigkeitsversicherung richtet sich nach:

  • der Laufzeit des Vertrags
  • der festgelegten Rentenhöhe
  • der eventuellen Dynamik
  • dem Ergebnis der Risikoprüfung

Was bedeutet Dynamik genau?

Wer auf eine ausreichende Berufsunfähigkeitsrente wert legt, sollte in seiner Police eine Dynamik vereinbaren. Dadurch wird erreicht, dass die Beiträge stetig steigen und auf diese Weise auch die Rentenansprüche. So wird einer Entwertung durch Inflation entgegengewirkt.

Eine Erhöhung der Beiträge erfolgt jährlich um einen vereinbarten Prozentsatz. Die Dynamik kann nur wahrgenommen werden, wenn der Leistungsfall (Berufsunfähigkeit) noch nicht eingetreten ist. Zwar kann man einer Anhebung widersprechen, doch gilt es zu beachten, dass man der ersten Stufe zustimmen sollte und dann jeweils jeder dritten Stufe. Sonst kann die Dynamik verfallen.

Risikoprüfung vor Vertragsabschluss

Die Risikoprüfung durch den Versicherer ist der entscheidende Baustein des Versicherungsantrages. Ob und in welchem Grad Versicherungsschutz gewährt wird, hängt von folgenden Faktoren ab:

  • Gesundheitszustand (aktuellen Krankheiten bzw. Vorerkrankungen)
  • Alter
  • ausgeübtem Beruf
  • risikoreiche Hobbys

Die Fragen dazu müssen schriftlich beantwortet werden, und beziehen sich in der Regel auf fünf bis zehn Jahre vor Antragsstellung. Die Beantwortung sollte gewissenhaft und ehrlich erfolgen, sonst droht eine sofortige Ablehnung.

Darüber hinaus muss der zukünftige Versicherungsnehmer eine Erklärung zur Entbindung der Schweigepflicht unterzeichnen. Auf diese Weise können die Versicherer bei Ärzten die gemachten Angaben kontrollieren.