Berufsunfähigkeit und ihre vermeintlichen Synonyme
Erwerbsunfähigkeit, Arbeitsunfähigkeit und andere verwandte Bezeichnungen können schnell verwirren. Viele Ausdrücke klingen ähnlich, bedeuten aber völlig verschiedenes. Der nachstehende Überblick soll zur Aufklärung im Begriffswirrwarr beitragen.
Erwerbsunfähigkeit
Man spricht von Erwerbsunfähigkeit, wenn jemand wegen Krankheit oder einer Behinderung für einen unbestimmten Zeitraum seiner Arbeit nicht regelmäßig nachgehen kann und somit auch kein Einkommen generieren kann.
Achtung: Halten Sie unbedingt eine private Berufsunfähigkeitsversicherung und eine private Erwerbsunfähigkeitsversicherung auseinander. Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung stellt eine reine Grundsicherung dar und zahlt erst dann, wenn gar keiner Arbeit mehr nachgegangen werden kann. Aus diesen Gründen ähnelt sie sich der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente.
Arbeitsunfähigkeit
Der grundlegendste Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit und Arbeitsunfähigkeit liegt darin, dass eine Arbeitsunfähigkeit unabhängig von zeitlichen Vorgaben für die Beschreibung des Krankheitszustandes bzw. seiner Auswirkungen dient.
Für die Berufsunfähigkeitsversicherung ist der Begriff ‚Arbeitsunfähigkeit‘ zu vernachlässigen. Er wird primär im Bereich der Krankenversicherung benutzt. Hier definieren die Versicherer wie folgt:
Private Krankenversicherer | Gesetzliche Krankenkassen |
Eine Arbeitsunfähigkeit besteht, … |
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„wenn die versicherte Person ihre
berufliche Tätigkeit nach medizinischem Befund vorübergehend in keiner Weise ausüben kann, sie auch nicht ausübt und keiner anderweitigen Erwerbstätigkeit nachgeht.“ |
„wenn der Versicherte wegen seiner Krankheit
nicht oder nur mit der Gefahr, seinen Zustand zu verschlimmern, fähig ist, seiner bisher ausgeübten Erwerbstätigkeit nachzugehen.“ |
Invalidität
Dieser Ausdruck stammt aus der Unfallversicherung. Invalidität wird mit Hilfe einer Gliedertaxe (Register zur Einschätzung des Invaliditätsgrades) bemessen.
Je stärker der Körper durch die Invalidität eingeschränkt ist, desto höher fallen die Leistungen aus. Dennoch werden hierbei die Konsequenzen für den Beruf außer Acht gelassen. Häufig tritt die Bezeichnung ‚Invalidität‘ als Oberbegriff für Berufs-, Erwerbs- und Arbeitsunfähigkeit auf.
Gesetzliche Erwerbsminderungsrente
Für Menschen, geboren nach dem 1. Januar 1961: | Für Menschen, geboren vor dem 2. Januar 1961: |
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