Berufsunfähigkeit und ihre vermeintlichen Synonyme

Erwerbsunfähigkeit, Arbeitsunfähigkeit und andere verwandte Bezeichnungen können schnell verwirren. Viele Ausdrücke klingen ähnlich, bedeuten aber völlig verschiedenes. Der nachstehende Überblick soll zur Aufklärung im Begriffswirrwarr beitragen.

Erwerbsunfähigkeit

Im Rahmen der Berufsunfähigkeit kursieren zahlreiche Begriffe, die zwar auf ähnliches schließen lassen, aber völlig andere Sachverhalte bezeichnen. (Bildquelle: Tony Hegewald / pixelio.de)

Im Rahmen der Berufsunfähigkeit kursieren zahlreiche Begriffe, die zwar auf ähnliches schließen lassen, aber völlig andere Sachverhalte bezeichnen. (Bildquelle: Tony Hegewald / pixelio.de)

Man spricht von Erwerbsunfähigkeit, wenn jemand wegen Krankheit oder einer Behinderung für einen unbestimmten Zeitraum seiner Arbeit nicht regelmäßig nachgehen kann und somit auch kein Einkommen generieren kann.

Achtung: Halten Sie unbedingt eine private Berufsunfähigkeitsversicherung und eine private Erwerbsunfähigkeitsversicherung auseinander. Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung stellt eine reine Grundsicherung dar und zahlt erst dann, wenn gar keiner Arbeit mehr nachgegangen werden kann. Aus diesen Gründen ähnelt sie sich der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente.

Arbeitsunfähigkeit

Der grundlegendste Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit und Arbeitsunfähigkeit liegt darin, dass eine Arbeitsunfähigkeit unabhängig von zeitlichen Vorgaben für die Beschreibung des Krankheitszustandes bzw. seiner Auswirkungen dient.

Für die Berufsunfähigkeitsversicherung ist der Begriff ‚Arbeitsunfähigkeit‘ zu vernachlässigen. Er wird primär im Bereich der Krankenversicherung benutzt. Hier definieren die Versicherer wie folgt:

Private Krankenversicherer Gesetzliche Krankenkassen

Eine Arbeitsunfähigkeit besteht, …

„wenn die versicherte Person ihre

berufliche Tätigkeit nach medizinischem Befund vorübergehend in keiner Weise ausüben kann, sie auch nicht ausübt und keiner anderweitigen Erwerbstätigkeit nachgeht.“

„wenn der Versicherte wegen seiner Krankheit

nicht oder nur mit der Gefahr, seinen Zustand zu verschlimmern, fähig ist, seiner bisher ausgeübten Erwerbstätigkeit nachzugehen.“

Invalidität

Dieser Ausdruck stammt aus der Unfallversicherung. Invalidität wird mit Hilfe einer Gliedertaxe (Register zur Einschätzung des Invaliditätsgrades) bemessen.

Je stärker der Körper durch die Invalidität eingeschränkt ist, desto höher fallen die Leistungen aus. Dennoch werden hierbei die Konsequenzen für den Beruf außer Acht gelassen. Häufig tritt die Bezeichnung ‚Invalidität‘ als Oberbegriff für Berufs-, Erwerbs- und Arbeitsunfähigkeit auf.

Gesetzliche Erwerbsminderungsrente

Für Menschen, geboren nach dem 1. Januar 1961: Für Menschen, geboren vor dem 2. Januar 1961:
  • Mit der Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (2001) Abschaffung der gesetzlichen Berufsunfähigkeitsrente; stattdessen: Erwerbsminderungsrente (enorm verminderte Bezüge)
  • Auszahlung des ganzen Betrages (ca. 38 % des letzten Bruttoeinkommens) nur dann, wenn man nicht mehr als drei Stunden pro Tag arbeiten kann – unabhängig vom tatsächlichen Beruf; Überqualifizierung muss hingenommen werden
  • Zahlungen abhängig von den Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung; mildere Umstände für Berufsanfänger
  • Erwerbsminderungsrente „wegen Berufsunfähigkeit“ bzw. „wegen Erwerbsunfähigkeit“