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Laut Definition berufsunfähig - Wann spricht man von Berufsunfähigkeit, wann nicht?

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Der Begriff „berufsunfähig“ bzw. „arbeitsunfähig“ fällt im Allgemeinen, wenn ein Arbeitnehmer oder Selbständiger seinen Beruf aufgrund einer Krankheit, eines Unfalls oder Invalidität aufgeben muss. Aus Sicht des privaten Versicherers ist die Antwort auf die Frage: „Wie bin ich bzw. wie werde ich berufsunfähig?“ noch viel enger gefasst: Demnach kann nur ein Arzt eine Berufsunfähigkeit feststellen und bescheinigen. Laut dem Urteil eines Arztes muss der Versicherte entweder nachweislich (ärztliche Atteste) über einen gewissen Zeitraum hinweg mind. zu 50 Prozent arbeitsunfähig gewesen sein oder es muss eine Prognose vorliegen, nach welcher er nach Vergehen eines gewissen Zeitraums definitiv nicht in der Lage sein wird, seinen Beruf mind. zu 50 Prozent auszuüben.

Welche Rolle spielt der Prognosezeitraum?

Der Zeitraum, über den der Arzt eine Prognose anstellt, ist entscheidend für die Definition von „berufsunfähig“ und damit für die Leistungsbereitschaft einer Berufsunfähigkeitsversicherung: Während in einigen Verträgen eine „Sechs-Monats-Prognose“ ausreicht, um die Berufsunfähigkeitsrente zu erhalten, wird in anderen Verträgen nur eine Prognose akzeptiert, die einen Zeitraum von drei Jahren („voraussichtlich dauernder Zeitraum“) umfasst.

Was bedeutet die 50-Prozent-Hürde bei der Berufsunfähigkeit?

In quantitativer Hinsicht ist die 50-Prozent-Hürde einfach zu erklären. Angenommen Sie haben bislang 40 Stunden pro Woche gearbeitet und Sie sind aufgrund der Folgen eines Unfalls oder einer Krankheit nur noch in der Lage, 20 Stunden pro Woche zu arbeiten. Dann gelten Sie als „50% berufsunfähig“ und damit noch als berufsfähig. Sollten Sie allerdings keine 20 Stunden pro Woche schaffen, werden Sie als berufsunfähig bezeichnet.

In qualitativer Hinsicht ist die 50-Prozent-Hürde deutlich schwieriger zu definieren. Jeder Beruf umfasst verschiedene Tätigkeiten, die eine mehr oder weniger hohe Relevanz im Berufsalltag besitzen. Wenn Sie aufgrund der Folgen eines Unfalls oder einer Krankheit Ihre Schwerpunkttätigkeiten nicht mehr ausüben können, ist das sicherlich bedeutsamer als wenn Sie gewisse Nebentätigkeiten, die womöglich auch Berufsfremde ausüben könnten, vernachlässigen müssen. Das heißt je nach Beruf und (individuellen) Schwerpunkttätigkeiten muss im Einzelfall entschieden werden, ob die Arbeitsleistung in qualitativer Hinsicht 50 Prozent erreicht oder nicht und dementsprechend von Berufsunfähigkeit gesprochen werden kann.

Berufsunfähigkeit vs. Erwerbsunfähigkeit

Wer berufsunfähig ist, ist nicht zwangsläufig auch erwerbsunfähig. Erwerbsunfähig ist ausschließlich derjenige, der aufgrund der Folgen eines Unfalls oder einer Krankheit nicht nur seinen gelernten oder langjährig ausgeübten Beruf nicht nachkommen kann, sondern sogar nicht in der Lage ist, überhaupt irgendeine Tätigkeit aufzunehmen. Ein Erwerbsunfähiger kann somit nicht selbst für seinen Lebensunterhalt aufkommen. Von Erwerbsunfähigkeit per se ist inzwischen eher selten die Rede. Vielmehr spricht der Gesetzgeber von teilweiser Erwerbsunfähigkeit oder verminderter Erwerbsfähigkeit, die sich nach bestimmten Stufen, sprich über die Anzahl der täglich leistbaren Arbeitsstunden, differenzieren lässt.

Noch Fragen? - Kontaktieren Sie uns im Rahmen eines angestrebten Abschlusses einer Berufsunfähigkeitsversicherung!

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