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Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte

Beamte haben einen Dienstherren und werden deswegen nicht berufsunfähig, sondern dienstunfähig.  Dienstunfähig bedeutet, dass ein Beamter wegen eines körperlichen Gebrechens oder wegen Schwäche der körperlichen und geistigen Kräfte zur Erfüllung der Dienstpflichten, nach amtsärztlichem Gutachten in den Ruhestand zu versetzen … Weiterlesen

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