Kontakt

Konkrete Verweisung

Info

An die Stelle einer abstrakten Verweisung tritt bei vielen Berufsunfähigkeitsversicherungen mittlerweile die konkrete Verweisung. Die sogenannte „Berufsunfähigkeit konkrete Verweisung“ kommt dem Versicherten deutlich mehr entgegen. Der Versicherer stellt die Zahlung der Leistungen im Falle einer Berufsunfähigkeit nur dann ein, wenn der Versicherte eine andere (hinsichtlich Gehalt, Ausbildung, Erfahrung usw.) zumutbare Tätigkeit tatsächlich durchführt. Der exakte Wortlaut in einem Versicherungsvertrag könnte folgendermaßen lauten:

„Berufsunfähigkeit liegt nicht vor, wenn der Versicherte in zumutbarer Weise eine andere Tätigkeit konkret ausübt, die aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und seiner bisherigen Lebensstellung hinsichtlich Vergütung und sozialer Wertschätzung vor Eintritt der gesundheitlichen Beeinträchtigung entspricht."

Es drängt sich in diesem Zusammenhang natürlich die Frage auf, ob es auch Berufsunfähigkeitsversicherungen ohne abstrakte / konkrete Verweisung gibt. Das Thema „Verzicht auf konkrete Verweisung BU“ ist allerdings ein anderes.

Haben Sie ernsthaftes Interesse an einer Berufsunfähigkeitsversicherung? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

Kontakt