Berufsunfähigkeitsversicherung und BU-Rente in der Steuererklärung

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung stellt eine persönliche Absicherung vor krankheitsbedingten Risiken dar und kann aus diesem Grund auch steuerlich abgesetzt werden. Die Höhe der abzusetzenden Beiträge wird durch die Form der Police und die Tatsache, ob auf andere Weise schon Vorsorge getroffen wurde, bedingt.

Absetzbarkeit limitiert

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung stellt eine existenzielle Absicherung für Berufstätige dar. Kann der beruflichen Tätigkeit wegen der Folgen eines Unfalls oder anderen Erkrankungen nicht nachgegangen werden, springt diese eine und zahlt eine Rente als Ausgleich zum wegfallendem Einkommen.

Bei der Steuererklärung können Beiträge für die BU-Versicherung angegeben werden. Eine BU-Rente zählt allerdings als zu versteuerndes Einkommen. (Bildquelle: Thorben Wengert / pixelio.de)

Bei der Steuererklärung können Beiträge für die BU-Versicherung angegeben werden. Eine BU-Rente zählt allerdings als zu versteuerndes Einkommen. (Bildquelle: Thorben Wengert / pixelio.de)

Der Staat sieht diese Vorsorge gerne und erlaubt, dass die Versicherungsbeiträge steuerlich geltend gemacht werden können. Dennoch beläuft sich der Höchstbetrag auf 1.900 Euro, bei Selbständigen und Freiberufler auf 2.800 Euro.

Nicht selten aber werden höhere Summen für eine leistungsstarke Arbeitskraftabsicherung fällig. Darüber hinaus werden auch Kranken- und Pflegeversicherungen, Unfall- und Haftpflichtversicherung und eine Arbeitslosenversicherung unter dem Sonderausgabenabzug geführt, sodass der Maximalbetrag schnell ausgereizt ist und für die Berufsunfähigkeitsversicherung keinerlei Steuervorteile mehr herausspringen.

Altersvorsorge um Berufsausfallversicherung ergänzt

Dagegen werden andere Höchstgrenzen beim Abschluss einer Rürup-Rente in Kombination mit einem zusätzlichen BU-Schutz erreicht, da in diesem Fall die Beiträge der Berufsausfallversicherung nicht bei „anderen Versicherungen“, sondern bei den Altersvorsorgeaufwendungen aufgeführt werden. Auf diese Weise werden Maximalbeträge von 20.000 Euro (Alleinstehende) bzw. 40.000 Euro (verheiratete Paare) jährlich erlaubt. Dennoch dürfen die Prämien der Berufsausfallversicherung nicht höher als 50 % sein. Ebenso ist es obligatorisch, dass der überwiegende Teil der Beträge in die Altersvorsorge geht.

Momentan liegt der Prozentsatz zur steuerlichen Absetzbarkeit der Rürup-Rente in Kombination mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung bei 78 %. Außerdem ist ein kontinuierlicher Anstieg dieses Satzes zu verzeichnen, sodass voraussichtlich im Jahr 2025 Beträge bis zur Höchstgrenze in Gänze steuerlich geltend gemacht werden können.

Einkünfte aus der BU-Rente sind steuerpflichtig

Jeder, der Bezüge aus einer Berufsunfähigkeitsrente bezieht, muss dies auch in seiner Steuererklärung kenntlich machen, da eine BU-Rente ein steuerpflichtiges Einkommen darstellt. Wenn jedoch alle Einnahmen die Freigrenze nicht überschreiten, muss sie nicht angegeben werden. Die Freibeträge liegen bei:

ledig verheiratet
2015 8.472 Euro 16.944 Euro
2016 8.652 Euro 17.304 Euro

Des Weiteren hängt die Besteuerung von der Rentendauer ab. Dabei gilt: Je kürzer die Rente ist, umso geringer fällt der steuerpflichtige Anteil aus.

Steuerliche Vorteile im Vorhinein abklären

Bereits vor dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollte nicht nur auf den geeignetsten Tarif geschaut werden, sondern auch darauf, welche steuerlichen Erleichterungen sich ergeben können. Versicherungsexperten stehen auch da gern mit Rat und Tat zur Seite.