Höhe gesetzliche Erwerbsminderungsrente

Eine aktuelle Statistik der Deutschen Rentenversicherung zeigt, dass erwerbsunfähige Männer 2010 im Durchschnitt monatlich rund 140€ weniger Erwerbsminderungsrente erhalten als im Vergleich zu dem Jahr 2000. Die Höhe der Erwerbsminderungsrente entwickelte sich im Zeitraum von 2000-2010 wie folgt:

Die Höhe der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente

* Quelle: In Anlehnung an die Deutsche Rentenversicherung, Alle Angaben beziehen sich auf Neurentner (pro Monat und in €) und Zielkorridor

Vergleicht man die Entwicklung in 5-Jahres-Abständen, so ergibt sich folgendes Bild:
Erwerbsunfähige Männer:

  • 2000: 763€ Erwerbsminderungsrente
  • 2005: 658€ Erwerbsminderungsrente (-105€), d.h. ca. 14% weniger
  • 2010: 625€ Erwerbsminderungsrente (-138€), d.h. ca. 18% weniger im Vergleich zu 2000

Erwerbsunfähige Frauen:

  • 2000: 616€ Erwerbsminderungsrente
  • 2005: 588€ Erwerbsminderungsrente (-28€), d.h. ca. 4,5% weniger
  • 2010: 571€ Erwerbsminderungsrente (-45€), d.h. ca. 7,5% weniger im Vergleich zu 2000

Die Entwicklung wird gravierender, wenn die durchschnittliche Inflationsrate berücksichtigt wird: Ausgehend von einer durchschnittlichen deutschen Inflationsrate von 1,55% im Zeitraum von 2000-2010, hat ein erwerbsunfähiger Mann monatlich nicht nur 140€ weniger, sondern real gesehen sogar 265€. Auf ein Jahr gesehen bedeutet das 3180€ weniger Kaufkraft. Für erwerbsunfähige Frauen bedeutet der reale Verlust nicht nur 45€, sondern 147€ weniger Kaufkraft. Ist das Ziel, die Kaufkraft zu erhalten, so hätten die Erwerbsminderungsrente erhöht werden müssen und zwar für Männer von 763€ auf 890€ und für Frauen von 616€ auf 718€ (in Bezug auf das Jahr 2010).

Die Zahlen verdeutlichen, dass die geringe Erwerbsminderungsrente für die Finanzierung des Lebensunterhalts nicht ausreichend ist. Es ist daher sinnvoll, eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen.