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Handwerker Berufsunfähigkeitsversicherung

Handwerker (z.B. Bäcker, Kfz-Mechaniker, Klempner, Maler oder Tischler) sind Statistiken zufolge besonders häufig und besonders früh von Berufsunfähigkeit betroffen. Sie sollten sich deshalb unbedingt dringend fragen, ob sie im Ernstfall finanziell ausreichend abgesichert sind. In der Handwerksrolle eingetragene Handwerker sind generell pflichtversichert. Wenn sie für 18 Jahre (inklusive Lehre, Bundeswehr, Gesellenzeit etc.) Pflichtbeiträge gezahlt haben, dann können sie sich, wenn sie selbstständig sind, per Antrag befreien lassen. Der Antrag ist an die zuständige Landesversicherungsanstalt zu richten. In den meisten Fällen wird während der Versicherungspflicht ein Regelbeitrag entrichtet, aus dem heraus im Normalfall eine Erwerbsminderungsrente von ca. 600-800 EUR gewährleistet ist. Dieser Betrag reicht in der Regel nicht für eine ausreichende Versorgung aus. Die gesetzliche Versorgung lässt schlichtweg sehr zu wünschen übrig. Wenn überhaupt Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente besteht, fällt diese eher gering aus. Hinzu kommt, dass die Ausübung eines anderen Berufes angefordert werden kann (Verweisung).

Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung Handwerker bietet da komfortablere Lösungen. Bereits bei 50-prozentiger Berufsunfähigkeit wird der Versicherte durch eine Rente finanziell aufgefangen. Die Höhe der Rente wurde zuvor so festgelegt, dass der Lebensstandard entsprechend gesichert ist. Außerdem muss der Versicherte bei einer guten „Handwerker Berufsunfähigkeitsversicherung“ nicht damit rechnen, dass Druck ausgeübt wird, irgendeinen anderen Beruf auszuüben.

Noch Fragen? - Kontaktieren Sie uns bei ernsthaftem Interesse an einer Berufsunfähigkeitsversicherung!

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