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Berufsunfähigkeitsversicherung Geschäftsführer bzw. Berufsunfähigkeitsversicherung für geschäftsführende Gesellschafter (GGF)

Nicht beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH (GGF) sind in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig. Ihre Versorgungssituation bezüglich des hohen Risikos Berufsunfähigkeit ist mit der eines gewöhnlichen Arbeitnehmers vergleichbar. Beherrschende GGF sind sozialversicherungsfrei. Dementsprechend sind gesetzliche Leistungsansprüche bei Berufsunfähigkeit (evtl. aus einer früheren Pflichtversicherung) äußerst selten und auch nur in geringer Höhe gegeben. Deshalb sollten GGF unbedingt rechtzeitig eine private Berufsunfähigkeitsversicherung Geschäftsführer, genauer gesagt eine Berufsunfähigkeitsversicherung für geschäftsführende Gesellschafter, abschließen. Aufgrund individueller dienstvertraglicher Regelungen (Direktversicherung, Pensionszusage, Unterstützungskasse etc.) handelt es sich um eine ganz spezielle Form der Berufsunfähigkeitsversicherung. Allerdings gilt wie bei anderen Versicherten der Grundsatz, dass bereits bei 50-prozentiger Berufsunfähigkeit eine Rente ausgezahlt wird, deren Höhe zuvor so festgelegt worden ist, dass der gewohnte Lebensstandard nicht zu sehr eingeschränkt wird. Außerdem wird der Versichtere bei einer guten Berufsunfähigkeitsversicherung Geschäftsführer nicht zur Ausübung anderer Jobs gezwungen (Verweisung).

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