Grundfähigkeitsversicherung als Berufsunfähigkeitsversicherung?
Eine Grundfähigkeitsversicherung wird häufig von Versicherungsmaklern oder Versicherungsgesellschaften angeboten, wenn die gesundheitlichen Voraussetzungen so schlecht sind, dass der Abschluss einer (sinnvollen) Berufsunfähigkeitsversicherung nicht möglich ist. Eine Grundfähigkeitsversicherung zahlt dem Versicherten eine Rente, wenn eine zentrale Grundfähigkeit (drei weniger zentrale Grundfähigkeiten) über einen Zeitraum von zwölf Monaten in einem bestimmten Maße eingeschränkt oder sogar ganz verloren ist (sind). Zu den zentralen Grundfähigkeiten zählen die Tätigkeiten: sehen, sprechen, Hände gebrauchen und sich orientieren. Die weniger zentralen Grundfähigkeiten umfassen die Aktivitäten: sitzen, stehen, hören, greifen, Arme bewegen, heben und tragen, Treppen steigen, knien oder bücken sowie Autofahren. Genauere Ausführungen zur Leistungspflicht einer Grundfähigkeitsversicherung lassen sich im einzelnen Vertrag nachlesen.
Es wurde bereits darauf hingewiesen, dass eine Grundfähigkeitsversicherung in der Regel einfacher abzuschließen ist als eine private Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Kosten sind auch geringer, wobei allerdings das jeweilige (Berufs-) Risiko eine entscheidende Rolle für den Preis spielt. Ein weiterer Vorteil liegt in der relativ unkomplizierten Beweisbarkeit und Eindeutigkeit (keine 50-Prozent-Regelung wie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung) einer eingeschränkten Grundfähigkeit. Deshalb kommt es relativ selten zu ernsthaften Konflikten zwischen der Versicherungsgesellschaft und dem Versicherten. In diesem Zusammenhang ist natürlich auch die Tatsache interessant, dass selbst dann gezahlt wird, wenn der Beruf rein theoretisch noch ausgeübt werden könnte.
Im Vergleich zur privaten Berufsunfähigkeitsversicherung besitzt eine Grundfähigkeitsversicherung allerdings einen entscheidenden Nachteil: Was ist, wenn die Ursache für eine Berufsunfähigkeit nicht in der erheblichen Einschränkung oder im Verlust einer Grundfähigkeit bzw. mehrerer Grundfähigkeiten liegt? Gerade psychische Erkrankungen als sehr häufige Ursache einer Berufsunfähigkeit werden im Rahmen einer Grundfähigkeitsversicherung nicht berücksichtigt.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine Grundfähigkeitsversicherung insbesondere für diejenigen in Frage kommt, die keine adäquate Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können oder deren Grundfähigkeiten stark gefährdet sind. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung, die verschiedenste Ursachen einer Berufsunfähigkeit abdeckt, bietet einen umfassenderen Schutz.
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