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Erwerbsunfähigkeitsversicherung als Berufsunfähigkeitsversicherung?

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Einige Versicherer bieten neben der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung auch die vergleichsweise kostengünstige und weniger exklusive Erwerbsunfähigkeitsversicherung an. Diese wird übrigens häufig von Laien mit der Berufsunfähigkeitsversicherung verwechselt, obwohl sich die Leistungen deutlich voneinander unterscheiden. Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung zahlt nur bei echter (100-prozentiger) Erwerbsunfähigkeit eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Wie bei der aktuellen „gesetzlichen Berufsunfähigkeitsversicherung“ gilt der Versicherte allerdings nur dann als voll erwerbsgemindert bzw. erwerbsunfähig, wenn er aufgrund schwerwiegender gesundheitlicher Probleme überhaupt gar keinen Beruf mehr ausüben kann. Dieser Extremfall tritt eher selten ein bzw. wird von Versicherungsgesellschaften nur äußerst selten anerkannt, sodass man davon ausgehen kann, dass es sich bei Rechtsstreitigkeiten nicht um Einzelfälle handelt.

Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ist im Gegensatz zur Erwerbsunfähigkeitsversicherung zwar teurer, bietet jedoch viel bessere Leistungen: Bereits bei 50-prozentiger Berufsunfähigkeit zahlt der Versicherer dem Versicherten eine zuvor abgesprochene Berufsunfähigkeitsrente aus, die den Lebensstandard ausreichend sichern sollte. Darüber hinaus wird in guten Versicherungen darauf verzichtet, auf irgendeinen anderen Job zu verweisen und Leistungen bei Ablehnung der Tätigkeit einzustellen.

Als Fazit kann man festhalten, dass eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung keinesfalls mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung verwechselt werden sollte und dass der Abschluss einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung nur in wenigen Ausnahmefällen Sinn macht, wobei die Themen „Erwerbsunfähigkeitsversicherung Vergleich“ und „Beantragung Erwerbsunfähigkeitsversicherung online“ besonders berücksichtigt werden sollten.

Noch Fragen? - Kontaktieren Sie uns auch bei Interesse an einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung!

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