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Berufsunfähigkeitsversicherung Werbungskosten – schon bekannt?

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Wissen Sie eigentlich schon, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung grundsätzlich steuerlich absetzbar ist? Hat Sie Ihr Steuerberater bereits informiert? Nein? – Dann wird es aber höchste Zeit! Berücksichtigen Sie bei Ihrer nächsten Einkommenssteuererklärung auch die Berufsunfähigkeitsversicherung Werbungskosten als Sonderausgabe!

Berufsunfähigkeitsversicherung Werbungskosten – eine Bedingung

Ihre Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge dürfen einen Betrag von 1.900 EUR grundsätzlich nicht überschreiten, wenn Sie die Berufsunfähigkeitsversicherung Werbungskosten geltend machen wollen. Eine Ausnahme besteht für diejenigen (z.B. Selbständige), die ihre kompletten jährlichen Beiträge für die Krankenversicherung ohne steuerfreie Zulagen gezahlt haben. Die Grenze erhöht sich hier auf 2.800 EUR.

Berufsunfähigkeitsversicherung Werbungskosten – Vorteile einer Kombination aus Berufsunfähigkeitsversicherung und Altersvorsorge (BUZ)

Wenn Sie Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Altersvorsorge (z.B. Rürup-Rente) kombiniert haben, bieten sich besonders attraktive Möglichkeiten bei der steuerlichen Absetzung der Berufsunfähigkeitsversicherung. Denn der steuerlich absetzbare Höchstbetrag für die BUV steigt, da Ihre Beiträge für die BUV steuerlich genauso betrachtet werden wie die Rürup-Rente-Beiträge, sofern Sie über die Hälfte Ihrer Beiträge in die Rürup-Rente einzahlen. Ab 2011 sind bei der Rürup-Rente 72 Prozent von 20.000 EUR Ihrer Einzahlungen steuerlich absetzbar. Als einzelne Person können Sie somit bis zu 14.400 EUR in Ihrer diesjährigen Steuererklärung geltend machen.

Noch Fragen? - Kontaktieren Sie uns bei ernsthaftem Interesse an einer Berufsunfähigkeitsversicherung!

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Hinweis: In diesem Text wurde ausschließlich auf das Thema „Berufsunfähigkeitsversicherung Werbungskosten“ eingegangen. Sie sollten sich in diesem Zusammenhang auch dringend über die Versteuerung der Berufsunfähigkeitsrenten informieren.