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Abstrakte Verweisung

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Das Thema „Berufsunfähigkeitsversicherung abstrakte Verweisung“ ist nach wie vor relevant, wenn es um die Auswahl eines geeignetes Versicherers bzw. eines geeigneten Produktes geht. Die sogenannte „Berufsunfähigkeit abstrakte Verweisung“ bedeutet nämlich nichts anderes, als dass der Versicherer vom Versicherten im Falle einer Berufsunfähigkeit verlangen kann, auf Leistungen zu verzichten, sobald er eine andere (hinsichtlich Gehalt, Ausbildung, Erfahrung usw.) zumutbare Tätigkeit durchführen könnte. Der genaue Wortlaut in einem Versicherungsvertrag könnte schlimmstenfalls lauten:

„Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich mindestens 3 Jahre außerstande ist, seinen zuletzt vor Eintritt des Versicherungsfalles ausgeübten Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und seiner bisherigen Lebensstellung entspricht."

Zusätzlich zur abstrakten Verweisung enthält dieser Vertragslaut auch einen nicht tolerierbaren Prognosezeitraum von drei Jahren. Es gibt bessere Verträge, die bereits bei einem Prognosezeitraum von sechs Monaten Leistungen zahlen.

Achten Sie bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung also stets auf eine Sechs-Monate-Prognose und auf eine sogenannte konkrete Verweisung.

Haben Sie ernsthaftes Interesse an einer Berufsunfähigkeitsversicherung? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

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