Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte

Beamte haben einen Dienstherren und werden deswegen nicht berufsunfähig, sondern dienstunfähig.  Dienstunfähig bedeutet, dass ein Beamter wegen eines körperlichen Gebrechens oder wegen Schwäche der körperlichen und geistigen Kräfte zur Erfüllung der Dienstpflichten, nach amtsärztlichem Gutachten in den Ruhestand zu versetzen bzw. zu entlassen ist. Die Entscheidung ob ein Beamter versetzt oder entlassen wird, trifft der Dienstherr.

Außerdem  kann eine Dienstunfähigkeit unterstellt werden, wenn der Beamte innerhalb eines halben Jahres mehr als 3 Monate wegen Krankheit dem Dienst ferngeblieben ist und keine Aussicht besteht, dass die volle Dienstfähigkeit innerhalb eines weiteren halben Jahres wiedererlangt wird. Da der Dienstherr die Entscheidung trifft ob ein Beamter dauerhaft dienstunfähig ist oder nicht, kann dies dazu führen, dass die Berufunfähigkeitsversicherung die Leistung verweigert, da der Beamte aufgrund seiner Ausbildung in der Lage ist, eine andere Tätigkeit auszuüben und somit für die Versicherung nicht mehr als berufsunfähig gilt.

Damit Beamte für den Ernstfall ausreichend abgesichert sind, sollte man bei Versicherungen einen Vertrag mit einer sogenannten Dienstunfähigkeitsklausel abschließen. Wer als dienstunfähig in den vorzeitigen Ruhestand geschickt wird, erhält die vereinbarte Rente, ohne dass die Versicherung umfangreiche ärztliche Gutachten einfordert.

Des Weiteren sollten Beamte darauf achten, dass sich die Dienstunfähigkeitsklauseln möglichst genau auf die ausgeübte Tätigkeit bezieht, denn sonst hat der Versicherer möglicherweise das Recht, den Versicherten auf einen anderen Beruf zu verweisen.

Ein dienstunfähiger Polizist müsste sich beispielsweise nach einem Job im Innendienst umsehen. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Beamte vor einem Vertragsabschluss prüfen müssen, ob im Falle einer Dienstunfähigkeit, durch  die Berufsunfähigkeitsversicherung eine Rente garantiert wird, um sich finanziell absichern zu können, die Lösung wäre da die Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel, die für Beamte in einem solchen Vertrag neben anderen Klauseln sehr wichtig ist.

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